Über das Beteiligungsverfahren im Rahmen der 1. Phase sowie auch der 2. Phase der Lärmaktionsplanung hat das Eisenbahn-Bundesamt auf seiner Internetseite und durch Pressemitteilungen informiert. Darüber hinaus hat das Eisenbahn-Bundesamt bereits vor Beginn der jeweiligen Phase folgende Organisationen und Vereine, mit der Bitte um Weiterleitung der Information, direkt angeschrieben: den Vorsitzenden und die benannten Obleute des Verkehrsausschusses des Bundestags, die verkehrspolitischen Sprecher der im Verkehrsausschuss vertretenen Fraktionen, die behördlichen Ansprechpartner zur Umgebungslärmrichtlinie in den jeweiligen Bundesländern, die Spitzenverbände der Städte- und Kommunalverwaltung, die Spitzenverbände der Lärmschutzorganisationen und aus der Öffentlichkeitsbeteiligung bekannten Bürgerinitiativen. Zusätzlich wurde über das Verkehrsblatt und im Bundesanzeiger informiert.